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Verwirrung um Hilfeseite bei congstar
Bild: congstar
Nach dem Start des digitalen Mobilfunks war es irgendwann dann auch möglich, mit den Handy-Tarifen im Ausland zu telefonieren. Schon damals begannen Handy-Kunden damit, sich einzuprägen, was für diesen Fall dann bei Rufumleitungen und vor allem bei der Abrechnung gilt: Sofortige oder bedingte Rufumleitung? Mailbox ein- oder ausgeschaltet? Handy im Reiseland ein- oder ausgeschaltet?
Offenbar ist das Wissen um diese Mechanismen und die daraus resultierenden Abrechnungen heutzutage nicht mehr so verbreitet. Selbst bei Providern gibt es offenbar Kundenbetreuer, die darüber nicht mehr so genau Bescheid wissen. Das erlebte ein teltarif.de-Leser kürzlich, als er auf die Service-Seiten von congstar zu diesem Thema schaute.
Wir haben bei congstar zu der Sache nachgefragt und congstar hat sich offensichtlich recht ausführlich mit der Thematik beschäftigt. Das legt die sehr ausführliche Antwort nahe, die congstar uns hierzu geschickt hat und die wir in diesem Artikel wiedergeben.
Die Aussagen auf der congstar-Seite

Verwirrung um Hilfeseite bei congstar
Bild: congstar
Der teltarif.de-Leser berichtet, vor seinem Urlaub in den Vereinigten Arabischen Emiraten (also kein EU-Roaming) habe er „verzweifelt versucht“, eine offizielle Aussage von congstar zu bekommen, was es kostet, wenn er alle Anrufe mit einer unbedingten (also absoluten) Rufumleitung (mit **21*…#) auf eine deutsche Festnetznummer umleitet. Bei congstar sei er auf die „Reise-Checkliste“ auf der Webseite gestoßen. Dort habe zum damaligen Zeitpunkt gestanden:
„Noch vor deiner Abreise in Ausland solltest du Rufumleitungen löschen. Falls nicht, zahlst du bei Anrufen den Verbindungsweg von Deutschland zu deinem ausländischen Aufenthaltsort und (wenn dein Handy ausgeschaltet ist) auch noch zusätzlich den Weg der Verbindung zurück nach Deutschland.“
Diese Aussage war nach der Ansicht des Lesers falsch, da das nicht für absolute Umleitungen gilt, zumindest wenn sie bereits in Deutschland eingerichtet wurden. Bei absoluten Umleitungen, die im Ausland eingerichtet werden, war der Leser sich allerdings nicht so sicher
„Rufumleitungen zur Mobilbox sind eine Ausnahme und kostenlos.“
Diese Aussage auf der Seite war nach Auffassung unseres Lesers auch falsch, da das nicht gilt, wenn bei der Rufumleitung zur Mobilbox bedingte Rufumleitungen genutzt werden.
Leser versucht, sich selbst zu informieren
Als eifriger Leser von teltarif.de habe er gleich in unserem Ratgeber zu Rufumleitungen nachgesehen. Dort seien seine Auffassungen im Wesentlichen bestätigt worden. Die Frage, was passiert, wenn er eine absolute Rufumleitung erst im Ausland einrichtet, sah er dort auch nicht eindeutig behandelt.
Bei seiner Nachfrage an der congstar-Hotline konnte der Leser aufgrund der weitgehenden Unkenntnis des First-Level-Supports keine genauere Antwort bekommen und es gelang ihm nicht, sich zu den Spezialisten im Hintergrund weiterverbinden zu lassen. Auch auf eine schriftliche Anfrage an den Support habe er bis zur Kontaktaufnahme mit unserer Redaktion noch keine Antwort bekommen.
Die ausführliche Antwort von congstar
Im Folgenden geben wir die sehr ausführliche Antwort von congstar in der Sache wieder. Zunächst bedankte sich congstar für unsere Fragen und den wertvollen Hinweis des Lesers. Zu einigen Punkten habe die Analyse etwas länger gedauert, daher habe die Antwort auch etwas länger Zeit in Anspruch genommen als es normalerweise üblich ist. Dafür wolle man sich entschuldigen.
Man habe die Hinweise unseres Lesers bereits zum Anlass genommen, die Preislisten und Roaming-Informationen noch einmal zu optimieren. Die beschriebenen Fälle werden wie folgt abgerechnet:
Urlaub in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Umleitung aller Anrufe mit einer unbedingten (also absoluten) Rufumleitung [mit **21*…#] auf eine deutsche Festnetznummer
Generell gelten bei unbedingten bzw. direkten Rufumleitungen von ankommenden Verbindungen zu anderen Anschlüssen die Preise für abgehende Verbindungen innerhalb Deutschlands. Somit sind die Kosten tarif- und optionsabhängig. Bei einer Inlands-Flat zum Festnetz ist die unbedingte Rufumleitung auf eine deutsche Festnetznummer in der Flat inkludiert. Technisch wird die Umleitung direkt im Telekom-System hergestellt. Ein Verbindungsaufbau über den Netzbetreiber in den Vereinigten Arabischen Emiraten findet nicht statt.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob die direkte/unbedingte Umleitung bereits in Deutschland oder erst im Urlaubsort außerhalb der EU eingerichtet wurde. In diesem Punkt sei die Reise-Checkliste von congstar leider nicht ganz vollständig gewesen, der dort beschriebene Fall gelte nur für bedingte und nicht für direkte Rufumleitungen.
Urlaub in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Umleitung aller Anrufe mit einer bedingten Rufumleitung [mit **62*…#] (Nichterreichbarkeit) auf eine deutsche Festnetznummer
Auch hier gelten grundsätzlich bei bedingten Rufumleitungen von ankommenden Verbindungen zu anderen Anschlüssen die Preise für abgehende Verbindungen innerhalb Deutschlands. Technisch wird die Umleitung direkt im Telekom-System hergestellt, wenn die Signalisierung erkennt, dass der Teilnehmer im Ausland nicht erreichbar ist. Die Signalisierung erfolgt vor dem eigentlichen Verbindungsaufbau.
Allerdings ist diese Signalisierung nur in Ländern und mit Netzbetreibern möglich, die den CAMEL-Standard unterstützen. CAMEL steht für Customised Applications for Mobile networks Enhanced Logic. Bei Non-CAMEL-Ländern kann diese Signalisierung nicht sichergestellt werden und es würde der normale Verbindungsaufbau und das Routing stattfinden. In diesem Fall würde ein kostenpflichtiger ankommender Call in die entsprechende Länderzone und ein kostenpflichtiger abgehender Call aus der Länderzone zurück nach Deutschland zu der deutschen Festnetznummer in Rechnung gestellt werden, wenn der Teilnehmer in dem Moment nicht erreichbar ist.
Da Non-CAMEL Länder eher eine Ausnahme darstellen, würden für gewöhnlich auch bei bedingten Rufumleitungen die Preise für abgehende Verbindungen innerhalb Deutschlands gelten. Bei den meisten Mobilfunkkunden sind sie also ebenfalls durch eine Inlands-Flat abgedeckt.
Urlaub in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Umleitung aller Anrufe mit einer unbedingten (also absoluten) Rufumleitung auf die eigene Mailbox [mit **21*3311#]
Generell gilt: Die Rufumleitung (bedingt oder unbedingt) zur Mobilbox des eigenen Anschlusses ist immer kostenlos. Allerdings ist das Abhören der Mobilbox aus den Vereinigten Arabischen Emiraten kostenpflichtig. Hier wird der Preis von 2,99 Euro pro Minute für eine abgehende Verbindung nach Deutschland berechnet. Hier fehlt in der congstar-Preisliste in der Tat der Hinweis, dass eine kostenlose Abfrage nur innerhalb Deutschlands (bzw. der EU) möglich ist.
congstar bittet unseren Leser um Entschuldigung, dass die Informationen in der Preisliste und auf den Hilfeseiten zum Roaming in dieser Hinsicht nicht ganz klar und vollständig waren. congstar arbeitet nach eigenen Angaben bereits an einer Optimierung.
Bei Reisen ins Ausland kann sich die Handy-Mailbox zur wahren Kostenfalle entwickeln. Wir geben Tipps, wie Sie unnötige Roaming-Gebühren vermeiden können.
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