congstar-Verwirrung: Wer bezahlt für Auslands-Rufumleitung?

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Verwirrung um Hilfeseite bei congstar

Verwirrung um Hilfeseite bei congstar
Bild: congstar



Nach dem Start des digi­talen Mobil­funks war es irgend­wann dann auch möglich, mit den Handy-Tarifen im Ausland zu tele­fonieren. Schon damals begannen Handy-Kunden damit, sich einzu­prägen, was für diesen Fall dann bei Rufum­lei­tungen und vor allem bei der Abrech­nung gilt: Sofor­tige oder bedingte Rufum­lei­tung? Mailbox ein- oder ausge­schaltet? Handy im Reise­land ein- oder ausge­schaltet?

Offenbar ist das Wissen um diese Mecha­nismen und die daraus resul­tie­renden Abrech­nungen heut­zutage nicht mehr so verbreitet. Selbst bei Provi­dern gibt es offenbar Kunden­betreuer, die darüber nicht mehr so genau Bescheid wissen. Das erlebte ein teltarif.de-Leser kürz­lich, als er auf die Service-Seiten von cong­star zu diesem Thema schaute.

Wir haben bei cong­star zu der Sache nach­gefragt und cong­star hat sich offen­sicht­lich recht ausführ­lich mit der Thematik beschäf­tigt. Das legt die sehr ausführ­liche Antwort nahe, die cong­star uns hierzu geschickt hat und die wir in diesem Artikel wieder­geben.

Die Aussagen auf der cong­star-Seite



Verwirrung um Hilfeseite bei congstar

Verwirrung um Hilfeseite bei congstar
Bild: congstar



Der teltarif.de-Leser berichtet, vor seinem Urlaub in den Verei­nigten Arabi­schen Emiraten (also kein EU-Roaming) habe er „verzwei­felt versucht“, eine offi­zielle Aussage von cong­star zu bekommen, was es kostet, wenn er alle Anrufe mit einer unbe­dingten (also abso­luten) Rufum­lei­tung (mit **21*…#) auf eine deut­sche Fest­netz­nummer umleitet. Bei cong­star sei er auf die „Reise-Check­liste“ auf der Webseite gestoßen. Dort habe zum dama­ligen Zeit­punkt gestanden:

„Noch vor deiner Abreise in Ausland soll­test du Rufum­lei­tungen löschen. Falls nicht, zahlst du bei Anrufen den Verbin­dungsweg von Deutsch­land zu deinem auslän­dischen Aufent­haltsort und (wenn dein Handy ausge­schaltet ist) auch noch zusätz­lich den Weg der Verbin­dung zurück nach Deutsch­land.“

Diese Aussage war nach der Ansicht des Lesers falsch, da das nicht für abso­lute Umlei­tungen gilt, zumin­dest wenn sie bereits in Deutsch­land einge­richtet wurden. Bei abso­luten Umlei­tungen, die im Ausland einge­richtet werden, war der Leser sich aller­dings nicht so sicher

„Rufum­lei­tungen zur Mobilbox sind eine Ausnahme und kostenlos.“

Diese Aussage auf der Seite war nach Auffas­sung unseres Lesers auch falsch, da das nicht gilt, wenn bei der Rufum­lei­tung zur Mobilbox bedingte Rufum­lei­tungen genutzt werden.

Leser versucht, sich selbst zu infor­mieren

Als eifriger Leser von teltarif.de habe er gleich in unserem Ratgeber zu Rufum­lei­tungen nach­gesehen. Dort seien seine Auffas­sungen im Wesent­lichen bestä­tigt worden. Die Frage, was passiert, wenn er eine abso­lute Rufum­lei­tung erst im Ausland einrichtet, sah er dort auch nicht eindeutig behan­delt.

Bei seiner Nach­frage an der cong­star-Hotline konnte der Leser aufgrund der weit­gehenden Unkenntnis des First-Level-Supports keine genauere Antwort bekommen und es gelang ihm nicht, sich zu den Spezia­listen im Hinter­grund weiter­ver­binden zu lassen. Auch auf eine schrift­liche Anfrage an den Support habe er bis zur Kontakt­auf­nahme mit unserer Redak­tion noch keine Antwort bekommen.

Die ausführ­liche Antwort von cong­star

Im Folgenden geben wir die sehr ausführ­liche Antwort von cong­star in der Sache wieder. Zunächst bedankte sich cong­star für unsere Fragen und den wert­vollen Hinweis des Lesers. Zu einigen Punkten habe die Analyse etwas länger gedauert, daher habe die Antwort auch etwas länger Zeit in Anspruch genommen als es norma­ler­weise üblich ist. Dafür wolle man sich entschul­digen.

Man habe die Hinweise unseres Lesers bereits zum Anlass genommen, die Preis­listen und Roaming-Infor­mationen noch einmal zu opti­mieren. Die beschrie­benen Fälle werden wie folgt abge­rechnet:

Urlaub in den Verei­nigten Arabi­schen Emiraten und Umlei­tung aller Anrufe mit einer unbe­dingten (also abso­luten) Rufum­lei­tung [mit **21*…#] auf eine deut­sche Fest­netz­nummer

Gene­rell gelten bei unbe­dingten bzw. direkten Rufum­lei­tungen von ankom­menden Verbin­dungen zu anderen Anschlüssen die Preise für abge­hende Verbin­dungen inner­halb Deutsch­lands. Somit sind die Kosten tarif- und opti­ons­abhängig. Bei einer Inlands-Flat zum Fest­netz ist die unbe­dingte Rufum­lei­tung auf eine deut­sche Fest­netz­nummer in der Flat inklu­diert. Tech­nisch wird die Umlei­tung direkt im Telekom-System herge­stellt. Ein Verbin­dungs­aufbau über den Netz­betreiber in den Verei­nigten Arabi­schen Emiraten findet nicht statt.

Dabei macht es keinen Unter­schied, ob die direkte/unbe­dingte Umlei­tung bereits in Deutsch­land oder erst im Urlaubsort außer­halb der EU einge­richtet wurde. In diesem Punkt sei die Reise-Check­liste von cong­star leider nicht ganz voll­ständig gewesen, der dort beschrie­bene Fall gelte nur für bedingte und nicht für direkte Rufum­lei­tungen.

Urlaub in den Verei­nigten Arabi­schen Emiraten und Umlei­tung aller Anrufe mit einer bedingten Rufum­lei­tung [mit **62*…#] (Nicht­erreich­bar­keit) auf eine deut­sche Fest­netz­nummer

Auch hier gelten grund­sätz­lich bei bedingten Rufum­lei­tungen von ankom­menden Verbin­dungen zu anderen Anschlüssen die Preise für abge­hende Verbin­dungen inner­halb Deutsch­lands. Tech­nisch wird die Umlei­tung direkt im Telekom-System herge­stellt, wenn die Signa­lisie­rung erkennt, dass der Teil­nehmer im Ausland nicht erreichbar ist. Die Signa­lisie­rung erfolgt vor dem eigent­lichen Verbin­dungs­aufbau.

Aller­dings ist diese Signa­lisie­rung nur in Ländern und mit Netz­betrei­bern möglich, die den CAMEL-Stan­dard unter­stützen. CAMEL steht für Custo­mised Appli­cations for Mobile networks Enhanced Logic. Bei Non-CAMEL-Ländern kann diese Signa­lisie­rung nicht sicher­gestellt werden und es würde der normale Verbin­dungs­aufbau und das Routing statt­finden. In diesem Fall würde ein kosten­pflich­tiger ankom­mender Call in die entspre­chende Länder­zone und ein kosten­pflich­tiger abge­hender Call aus der Länder­zone zurück nach Deutsch­land zu der deut­schen Fest­netz­nummer in Rech­nung gestellt werden, wenn der Teil­nehmer in dem Moment nicht erreichbar ist.

Da Non-CAMEL Länder eher eine Ausnahme darstellen, würden für gewöhn­lich auch bei bedingten Rufum­lei­tungen die Preise für abge­hende Verbin­dungen inner­halb Deutsch­lands gelten. Bei den meisten Mobil­funk­kunden sind sie also eben­falls durch eine Inlands-Flat abge­deckt.

Urlaub in den Verei­nigten Arabi­schen Emiraten und Umlei­tung aller Anrufe mit einer unbe­dingten (also abso­luten) Rufum­lei­tung auf die eigene Mailbox [mit **21*3311#]

Gene­rell gilt: Die Rufum­lei­tung (bedingt oder unbe­dingt) zur Mobilbox des eigenen Anschlusses ist immer kostenlos. Aller­dings ist das Abhören der Mobilbox aus den Verei­nigten Arabi­schen Emiraten kosten­pflichtig. Hier wird der Preis von 2,99 Euro pro Minute für eine abge­hende Verbin­dung nach Deutsch­land berechnet. Hier fehlt in der cong­star-Preis­liste in der Tat der Hinweis, dass eine kosten­lose Abfrage nur inner­halb Deutsch­lands (bzw. der EU) möglich ist.

cong­star bittet unseren Leser um Entschul­digung, dass die Infor­mationen in der Preis­liste und auf den Hilfe­seiten zum Roaming in dieser Hinsicht nicht ganz klar und voll­ständig waren. cong­star arbeitet nach eigenen Angaben bereits an einer Opti­mie­rung.

Bei Reisen ins Ausland kann sich die Handy-Mailbox zur wahren Kosten­falle entwi­ckeln. Wir geben Tipps, wie Sie unnö­tige Roaming-Gebühren vermeiden können.

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